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Buchstabe K

Krankheitsfall & Unterrichtsversäumnisse


Im Krankheitsfall eines Schülers sind die Erziuehungsberechtigten verpflichtet, die Meldung an das Sekretariat (nicht an den Lehrer) der Schule bis 08:00 Uhr per Telefon unter 03471-684602410 oder per Mail an sekretariat-sks-lerchenfeld@kreis-slk.de abzugeben.

 

Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten ist lediglich für einen Tag zulässig.

Ab dem zweiten Tag ist ein ärztliches Attest erforderlich. Dieses kann vorab per Mail übersandt werden, ist jedoch spätestens am ersten Tag der Genesung abzugeben.

Ausnahme: Tage, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden. Hierfür wird immer ein ärztliches Attest benötigt. Erfolgt keine Vorlage, wird die Arbeit mit Note "6" bewertet.

Alle Leistungserhebungen, (Tests, Klassenarbeiten, ...) werden an den hierfür vorgesehenen Tagen ab 13:00 Uhr nachgeschrieben.




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